Startseite Umwelt Bodenversiegelung Volkspartei: NÖ hat österreichweit geringste Versiegelung

Volkspartei: NÖ hat österreichweit geringste Versiegelung

Grafik zeigt: Bezirk Wr. Neustadt besteht zu 93,3 Prozent aus Grünraum

Bodennutzung im Bezirk Wr. Neustadt / Foto: vpnö
Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf, Landtagsabgeordneter Franz DinhoblFoto: vpnö

Im Streit um Bodenversiegelung meldet sich die niederösterreichische Volkspartei zu Wort: Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf und Landtagsabgeordneter Franz Dinhobl bestätigen in einer Aussendung den sparsamen Umgang mit “mit Grund und Boden”.

„Niederösterreich ist das Land mit der geringsten Flächeninanspruchnahme und der geringsten Versiegelung. 7,36 Prozent des Dauersiedlungsraums1 sind versiegelt, damit liegt unser Bundesland gemeinsam mit dem Burgenland an der Spitze,“ so LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf. Der Österreich-Schnitt liegt bei 9,1 Prozent, hinter dem Burgenland (7 Prozent) und Niederösterreich kommen Oberösterreich (8,5 Prozent) und die Steiermark (9 Prozent), Schlusslicht sind Vorarlberg (17 Prozent) und Wien (46 Prozent).

Bodennutzung im Bezirk

„Auch im Bezirk Wiener Neustadt & Stadt schauen wir auf die Bodennutzung und gehen sparsam mit Grund und Boden um. Hier sind 93,3 Prozent der Fläche Grünraum, bestehend aus Äckern, Wäldern, Gärten, Gewässern und Bergen. Nur 3,8 Prozent der Landesfläche wird für Gebäude und Betriebsanlagen genutzt, und 2,9 Prozent für Schienen und Straßen. Dies zeigt, dass wir uns auch auf Bezirksebene stark für den Erhalt unserer natürlichen Lebensräume einsetzen“, fügt Landtagsabgeordneter Franz Dinhobl hinzu.

“Neue Fachmarktzentren verboten”

„Wir gehen sparsam mit Grund und Boden um, denn wir brauchen ihn für die Produktion von Lebensmittel, für Wohnraum, Arbeitsplätze und natürlich als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Deshalb sind bei uns neue Fachmarktzentren verboten und neue Parkplätze bei Supermärkten eingeschränkt worden. Mit dem blau-gelben Bodenbonus wiederum werden versiegelte Flächen wieder entsiegelt und renaturiert“, so LH-Stv. Pernkopf und LAbg. Dinhobl abschließend.

  1. Anm.d.Red.: Der Dauersiedlungsraum umfasst den für Landwirtschaft, Siedlung und Verkehrsanlagen verfügbaren Raum und wird in der Regel als potenzieller Siedlungsraum (im Sinne des Raums einer möglichen Besiedlung) verstanden. (Quelle) ↩︎
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