Startseite Panorama Brand Hohe Strafen drohen: Waldbrandverordnung in Wr. Neustadt aktiv

Hohe Strafen drohen: Waldbrandverordnung in Wr. Neustadt aktiv

Waldbrandverordnung in 16 Bezirken Niederösterreichs

Waldbrand-Gefahr: Rauchen, jegliches Feuerentzünden, das Wegwerfen von Glasflaschen oder Glasscherben in allen Waldgebieten und in Waldrandnähe ist verboten.

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Wegen der zunehmenden Gefahr von Waldbränden wurden in Niederösterreich für 16 Bezirke und zwei Statutarstädte Waldbrandverordnungen gemäß Forstgesetz erlassen. „Schon ein kleiner Funke kann schnell zu großen Waldbränden führen, wie wir das in den letzten Monaten und Jahren leider schon oft erleben mussten. Daher gilt: Hirn einschalten in unseren Wäldern, jetzt noch mehr als sonst“, appelliert LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf.

In den betroffenen Gebieten ist jegliches Entzünden von Feuer, einschließlich Lager- und Grillfeuer sowie das Rauchen strikt untersagt. Auch das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie Zündhölzer oder Zigaretten sowie Glasflaschen und Glasscherben aufgrund ihrer Brennglaswirkung ist verboten. Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ist ebenfalls untersagt.

Wald, Wiesen und Felder

Diese Vorschriften gelten sowohl im Wald als auch in dessen Gefährdungsbereich, der alle waldnahen Flächen wie Wiesen und Felder umfasst. Diese Bereiche sind besonders gefährdet, da die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers begünstigen können. Bei Missachtung drohen Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe. Bereits das Rauchen oder das Entzünden von Feuer in den genannten Zonen reicht für einen Brand aus.

“Keine Kavaliersdelikte”

„Unsere Feuerwehren setzen schon seit Jahren auf die Spezialausbildung zur Waldbrandbekämpfung. Wir haben spezielle Waldbrandfahrzeuge angeschafft und über 200 Waldfachpläne ausgearbeitet. Die Kameradinnen und Kameraden sind vorbereitet. Doch besser ist es natürlich, wenn Brände gar nicht erst entstehen. Und dafür braucht es die Mithilfe und das Mitdenken der gesamten Bevölkerung. Weder ein Lagerfeuer im Wald noch eine weggeworfene Zigarette sind Kavaliersdelikte und können große Schäden anrichten“, so Pernkopf weiter.

Aktuell gelten Waldbrandverordnungen in folgenden Bezirken und Magistraten: Amstetten, Baden, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Lilienfeld, Melk, Mödling, Mistelbach, Neunkirchen, St. Pölten Land, Scheibbs, Tulln, Wiener Neustadt Bezirk sowie in den Magistraten Waidhofen an der Ybbs und Wiener Neustadt.

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